1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen der UNIGLOVES Arzt- und Klinikbedarf Handelsgesellschaft mbH mit unseren Kunden. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir in jedem Einzelfall auf diese hinweisen müssen.
1.2  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nur insoweit Vertragsbestandteil, als sie von uns im Einzelfall schriftlich ausdrücklich zur Grundlage des jeweiligen Vertrages gemacht werden.
1.3  Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von

§ 310 Abs. 1 BGB.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1
 Alle unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferzeit, Liefermöglichkeit und sonstigen Zusagen freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart.

2.2  Ein Vertrag kommt nicht schon durch Bestellung des Kunden, sondern erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung der Ware zustande. Änderungen und Ergänzungen, insbesondere mündliche oder telefonische Abmachungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
2.3  Die unserem Angebot beigefügten Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen o.ä., Gewichts- und Maßangaben sowie Qualitäts- und Eigenschaftsbeschreibungen des angebotenen Produkts sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt und gelten nicht als zugesichert, es sei denn, dass sie in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Zugesichert wird allerdings, dass sämtliche Produkte nach GMP-Richtlinien hergestellt werden.

3. Preis, Verpackung, Frachtkosten und Zahlungsbedingungen

3.1  Unsere Preise verstehen sich als Tagespreise, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, zuzüglich der Transport- und Verpackungskosten, die in Form einer Frachtpauschale dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt wird. Die Ware wird mit dieser Frachtpauschale beim Kunden abgeliefert, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Eventuell anfallende Steuern, Zölle oder sonstigen Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.
3.2  Die Angebotspreise sind Nettopreise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe und gesondert in Rechnung gestellt.
3.3  Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die Rechnung elektronisch übermittelt wird.
3.4  Bei Express- und Eilgutsendungen, die als solche vom Kunden veranlasst werden, geht die Differenz zum Preis der normalen Frachtgutsendung zu Lasten des Kunden.
3.5  Bei einem Auftragswert unter 500,00 € werden – abweichend von Ziffer 3.1 – die jeweilsanfallenden Versandkosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Bei einem Bestellwert unter 100€ netto Auftragswert berechnen wir eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5 €.
3.6  Alle Rechnungen sind ohne abweichende Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug durch Überweisung auf eines unserer auf der Rechnung angegebenen Konten zu zahlen. Mit Ablauf dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist im Verzugszeitraum mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
3.7  Lieferungen ins Ausland erfolgen, soweit nicht besondere Vereinbarungen bestehen, gegen Vorkasse.
3.8  Soweit der Kunde mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit in Verzug gerät, sind unsere sämtlichen etwaigen weiteren Forderungen gegen den Kunden trotz entgegenstehender Abreden sofort fällig. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers rechtfertigen.
3.9  Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen oder die gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen.
3.10  Bei Forderungen aufgrund mehrerer Lieferungen bzw. Leistungen bleibt die Verrechnung von Geldeingängen auf die eine oder andere Schuld uns überlassen.
3.11  Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind; außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
3.12  Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
3.13  Für Lieferungen und Leistungen an Kunden im Ausland gilt als ausdrücklich vereinbart, dass alle Kosten der Rechtsverfolgung durch uns im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, zu Lasten des Kunden gehen.
3.14  Wir sind berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und diese Teillieferungen auch zu berechnen.

4. Lieferung, Gefahrübergang

4.1  Verbindliche Liefertermine oder Lieferfristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Unsererseits angegebene Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, wir haben etwas anderes schriftlich ausdrücklich zugesagt.
4.2  Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Kriege, extreme Wettersituationen, politische Unruhen, Zollbeschau, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen o.ä., haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Derartige Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wir sind ungeachtet dieser Umstände verpflichtet, dem Käufer in diesen Fällen unverzüglich Mitteilung zu machen.
4.3  Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns in Verzug befinden, hat unser Kunde das Recht, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens (§ 286 BGB) und Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Nichterfüllung oder Nichteinhaltung der Lieferfristen beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist der Käufer jedoch nur berechtigt, Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren typischerweise eintretenden Schadens zu verlangen. Die Haftungsbegrenzung gilt weiter nicht, wenn ein kaufmännisches Fixgeschäft schriftlich vereinbart wurde. Des Weiteren gilt sie dann nicht, wenn unser Kunde berechtigterweise geltend macht, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
4.4  Die Wahl von Versandwegen und Transportmitteln bleibt unter Ausschluss jeder Haftung mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz uns überlassen.
4.5  Haften wir auf Schadenersatz, ist unsere Haftung auch im Falle der einfachen Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.6  Wegen eines Lieferverzuges kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften nur dann zurücktreten, wenn wir nicht den Nachweis fehlenden Verschuldens führen können.
4.7  Die Gefahr für die zu liefernden Produkte geht, soweit nichts anderes vereinbart ist, spätestens mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über. Wir haften im Hinblick auf Transportschäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung auch für einfache und leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt.
4.8  Auf Wunsch des Käufers wird auf seine Kosten die Sendung gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden versichert.

5. Abnahme, Mängelrüge und Mängelhaftung

5.1 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen unverzüglich auf Fehler zu untersuchen und diese Fehler und Beschädigungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Besonders offensichtliche Frachtschäden müssen sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden und vom Lieferfahrer gegengezeichnet werden. Erfolgt die Mängelrüge nicht oder nicht fristgerecht, ist unsere Haftung für den betreffenden Mangel ausgeschlossen
5.2 Wir gewährleisten fachgerechte Produkterstellung nach den anerkannten Regeln der Technik, GMP-Richtlinien und etwaig geltenden und anerkannten DIN-Vorschriften. Für die Erfüllung produktspezifischer Anforderungen, die sich weder aus den einzelvertraglichen Vorgaben des Kunden noch aus allgemeinen Kenntnissen nach den anerkannten Regeln der Technik unschwer ableiten lassen, übernehmen wir keine Gewährleistung.
5.3 Unerhebliche Abweichungen von Qualität, Farbe, Maß und Gewicht bilden keinen Grund zur Beanstandung.
5.4 Soweit ein Mangel vorliegt ist unser Kunde nur berechtigt Nacherfüllung durch Ersatzlieferung zu verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl so ist der Kunde, nach seiner Wahl berechtigt, den Preis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern unser Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen kann, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
5.6 Soweit die zu liefernde Sache nur nach Gattungsmerkmalen bestimmt ist, haften wir nur dann im Falle eines Mangels auf Ersatz des Schadens, wenn wir nicht nachweisen, dass wir die Mangelhaftigkeit nicht zu vertreten haben.
5.7 Sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch mit der Maßgabe, dass unsere Schadenersatzhaftung auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.
5.8 Unsere Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.9 Soweit der Kunde einen Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung hat und stattdessen einen Anspruch auf Ersatz der ihm entstandenen vergeblichen Aufwendungen verlangt, bleibt dieser Anspruch nach § 284 BGB unberührt. Im Übrigen ist, soweit nicht in einer der vorstehenden Ziffern etwas Abweichendes geregelt ist, unsere Haftung ausgeschlossen.
5.10 Soweit dem Kunden eine Gegenforderung zusteht, die rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unbestritten ist, steht ihm auch insoweit ein Recht zur Leistungsverweigerung zu. Dieses Leistungsverweigerungsrecht steht dem Kunden darüber hinaus auch insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.11 Auskünfte über Gebrauchs- und Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratung oder sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich – auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter – und befreien den Käufer nicht von einer eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke.

6. Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist gilt nicht für unsere Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nicht für Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit beruhen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Der Kaufgegenstand verbleibt bis zum Ausgleich unserer Forderungen aus dem Kaufvertrag in unserem Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzlieferungen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwerben. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für alle anderen Forderungen, die wir aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer haben, bei Scheckzahlung bis zu deren Einlösung. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist dieser nach Mahnung verpflichtet, die Vorbehaltsware herauszugeben.
7.2 Veräußert der Käufer die gelieferte Ware vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises weiter oder übereignet er sie aus einem anderen Rechtsgrund an einen Dritten, tritt der Käufer hiermit die aus der Weiterveräußerung oder der Weitergabe der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab, und zwar bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung in Höhe des Rechnungswertes unserer dabei verwendeten Ware. Auf unseren Wunsch hat der Käufer, sobald er in Verzug ist, die Abtretung seinem Schuldner bekannt zu geben und uns die erforderliche Auskunft zu geben sowie die Unterlagen zwecks Einziehung der Forderung durch uns auszuhändigen. Der Käufer ist berechtigt und verpflichtet, soweit wir nichts anderes bestätigen, den Gegenwert für die weiterveräußerte Ware, der ohne weitere Erklärung oder Handlung unser Eigentum wird, einzuziehen und für uns abgesondert von den übrigen Zahlungsmitteln zu verwahren.
7.3 Der einfache sowie der verlängerte Eigentumsvorbehalt bestehen im Zweifel so lange fort, bis der Käufer unserer Ware in jedem Einzelfall nachweist, dass sie vollständig bezahlt ist. Nehmen Dritte unsere Ware, die sich noch im Eigentumsvorbehalt befindet, in Anspruch, z.B. im Wege der Pfändung, oder erheben Dritte Ansprüche auf die an uns abgetretene Forderung des Käufers, ist der Käufer verpflichtet, uns hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und den Dritten über den Eigentumsvorbehalt zu informieren.
7.4 Werden Tatsachen bekannt, die ernste Bedenken an der Kreditwürdigkeit des Käufers begründen und weigert sich der Käufer, die Erfüllung des Vertrages Zug um Zug durch Leistung oder Sicherheitsleistung vorzunehmen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

8. Weiterverkauf

Der Weiterverkauf unserer Markenartikel ist nur in Originalpackungen gestattet. Ihre Um- und Abfüllung ist gemäß § 24 des Markengesetzes nicht zulässig.

9. Anwendbares Recht – Gerichtsort – Erfüllungsort

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
9.2
Unser Geschäftssitz Troisdorf ist gleichzeitig Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Firmen- oder Wohnsitzgericht zu verklagen.
9.3
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist unser Geschäftssitz Troisdorf auch Erfüllungsort.

10. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen ungültig oder undurchführbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

Stand der AGB: 02/2017